Beamtenversorgungsgesetz Hamburg: § 81 Verteilung der Versorgungslasten

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§ 81 Verteilung der Versorgungslasten

Für die Verteilung von Versorgungslasten bei landesinternen Dienstherrenwechseln gelten die Regelungen des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrages vom 16. Dezember 2009 bis 26. Januar 2010 (HmbGVBl. S. 425) entsprechend.


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