Beamtenversorgungsgesetz Hamburg: § .2 Arten der Versorgung

Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland
Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien...  


Zur Übersicht des Beamtenversorgungsgesetes von Hamburg

§ 2 Arten der Versorgung

(1) Versorgungsbezüge sind
1. Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,
2. Hinterbliebenenversorgung,
3. Bezüge bei Verschollenheit,
4. Unfallfürsorge,
5. Übergangsgeld,
6. Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen,
7. Erhöhungsbetrag nach § 16 Absatz 3 Satz 3 erster Halbsatz,
8. Leistungen nach den §§ 56 bis 59,
9. Unterschiedsbetrag nach § 61 Absatz 1 Sätze 2 und 3,
10. Ausgleichsbetrag nach § 61 Absatz 2.
(2) Zur Versorgung gehört ferner die jährliche Sonderzahlung nach § 61 Absatz 3.


mehr zu: Beamtenversorgungsrecht in Hamburg
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-hamburg.de © 2024