Regelungen zur Beamtenversorgung für Beamtinnen und Beamte der Freien- und Hansestadt Hamburg

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Hamburg: Landesrechtliche Hinweise zur Beamtenversorgung


Landesrechtliche Regelungen zur Beamtenversorgung von Hamburg

Rechtsgrundlage

Hamburgisches Beamtenversorgungsgesetz (HmbBeamtVG) vom 26.01.2010 (GVBl. Nr. 4, S. 23). Das Gesetz wurde zuletzt geändert durch Art. 2 G zur Verbesserung der Besoldung der Lehrkräfte mit einer Lehramtsbefähigung der Lehramtstypen 1 bis 3 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 3.2.2021 (HmbGVBl. S. 59).

Letzte Anpassungen von Besoldung und Versorgung

Zum 01.03.2016: 2,1 Prozent linear, mindestens 75 Euro unter Berücksichtigung des Abzugs von 0,2 Prozentpunkten. Zum 01.01. 2017: 1,8 Prozent linear, mindestens 75 Euro. Zum 01.01.2018: 2,35 Prozent linear. Zum 01.01.2019: 3,0 Prozent linear. Zum 01.01.2020: 3,2 Prozent linear. Zum 01.01.2021: 1,4 Prozent linear.

Altersgrenzen

Anhebung der allgemeinen Altersgrenze um zwei Jahre entsprechend dem Rentenrecht zwischen 2012 und 2029. Ausnahmeregelung zur Anhebung der Regelaltersgrenze bei langer Dienstzeit von 45 Jahren. Die besonderen Altersgrenzen für die Vollzugsdienste bleiben zunächst beim 60. Lebensjahr. Die allgemeine Antragsaltersgrenze bleibt unverändert beim 63. Lebensjahr.

Versorgungsabschlag

0,3 Prozent je Monat (3,6 Prozent pro Jahr) des vorzeitigen Ruhestandseintritts. Bei Dienstunfähigkeit ist der Versorgungsabschlag auf insgesamt 10,8 Prozent begrenzt

Besonderheiten bei ruhegehaltfähigen Dienstzeiten

Verringerung der Berücksichtigung von Hochschul- und Fachhochschulzeiten von 3 Jahren auf 855 Tage.
- Abschaffung der Einschränkung auf Zeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahres.

Wesentliche versorgungsrechtliche Änderungen

- Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe bei der Beamtenversorgung.
- Überleitung der Versorgungsempfänger in die neue Tabellenstruktur nach dem Gesetz zur Neuregelung des Hamburgischen Besoldungs- und Versorgungsrechts.
- Anpassung der versorgungsrechtlichen Regelungen zum Versorgungsabschlag bei vorzeitigem Ruhestand anlässlich der Anhebung der Regelaltersgrenzen/besonderen Altersgrenzen.
- Anhebung des pauschal anrechnungsfreien Hinzuverdienstbetrags bei vorzeitigem Ruhestand auf 400 Euro pro Monat.
- Altersteilzeit weiterhin zu 9/10 ruhegehaltfähig.
- Höchstversorgung bei (einfacher) Dienstunfallversorgung von 75 v.H. auf 71,75 v.H. der entsprechenden Besoldungsgruppe abgesenkt.
- Eigenständige Versorgungsregelungen zum Kindererziehungszuschlag.
- Einbau der pauschalierten jährlichen Sonderzahlung in das Grundgehalt; ruhegehaltfähige Dienstbezüge der Versorgungsempfänger werden sowohl mittels einer gesonderten Minderung als auch einer anschließenden Erhöhung modifiziert bemessen.
- Abschaffung der Quotelung von Ausbildungs- und Zurechnungszeiten sowie der Unterschreitung der Mindestversorgung wegen Freistellungszeiten.

Sonderzahlung für Versorgungsempfänger

- Bis zur Besoldungsgruppe A 12 i. H. v. 500 Euro bei der Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge berücksichtigt; ab Besoldungsgruppe A 13 entfallen

Altersgeldanspruch bei freiwilligem Ausscheiden aus dem Dienst

Im Rahmen eines Mobilitätsförderungsgesetzes befristet bis Ende 2019 eingeführt mit Wirkung zum 01.06.2014. Altersgeldfähige Dienstzeit von 5 J. erforderlich.

Service zur Beamtenversorgung

Auf dieser Website finden Sie die Vorschriften oder entsprechende Links zum Beamtenversorgungsrecht in Hamburg. Daneben bieten wir weitere Infos und Merkblätter rund um die Beamtenversorgung.

Außerdem finden Sie auf unserer Website geprüfte Links zu weiterführenden Themen, u.a.
- Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Beamtenversorgungsgesetz HmbBeamtVG) unter www.landesrecht-hamburg.de
- Nützliche Informationen zum Thema Beamtenversorgung finden Sie unter www.hamburg.de/zpd/beamtenversorgung

Beamtenversorgung Altersgrenzen, Beamtenversorgung Altersversorgung – Pension – Ruhegehalt, Endlich im wohlverdienten Ruhestand vom Zentrum für Personaldienste (ZPD), Fragen und Antworten rund um die Beamtenversorgung, Hinterbliebene und ehemalige Beamten, welche Versorgungsleistungen erhalten Angehörige im Todesfall. Außerdem gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Vordrucken und Merkblättern: Hinzuverdienste im Ruhestand, wie viel kann zu den Versorgungsbezügen anrechnungsfrei hinzuverdient werden.
- Versorgungsauskunft (in wenigen Schritten zur Berechnung der künftigen Versorgungsansprüche
- Beispiel einer Versorgungsmitteilung mit Erläuterungen


UT 04/2020 - 20210802

 

 

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