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§ 2 Arten der Versorgung
(1) Versorgungsbezüge sind
1. Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,
2. Hinterbliebenenversorgung,
3. Bezüge bei Verschollenheit,
4. Unfallfürsorge,
5. Übergangsgeld,
6. Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen,
7. Erhöhungsbetrag nach § 16 Absatz 3 Satz 3 erster Halbsatz,
8. Leistungen nach den §§ 56 bis 59,
9. Unterschiedsbetrag nach § 61 Absatz 1 Sätze 2 und 3,
10. Ausgleichsbetrag nach § 61 Absatz 2.
(2) Zur Versorgung gehört ferner die jährliche Sonderzahlung nach § 61 Absatz 3.