Beihilfeverordnung des Landes Hamburg: § 30 Inkrafttreten

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§ 30 Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2010 in Kraft.
(2) Zum selben Zeitpunkt tritt die Hamburgische Beihilfeverordnung vom 24. Juni 2008 (HmbGVBl. S. 223) in der geltenden Fassung außer Kraft.


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