Besoldungsrechtliche Vorschriften in Hamburg
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NEU: Konto für Beamte und den öffentlichen Dienst
Die BBBank - Die Bank für Beamte und den öffentlichen Dienst hat ein sogenanntes Bezügekonto mit kostenfreier Kontoführung eingeführt.
Das
Bezügekonto für den öffentlichen Dienst hat mehrere Leistungsvorteile: Kostenfreie Kontoführung, Kostenfreie BankCard, ein DispoAbrufkredit bis zum 6-fachen der Monatsbezüge zu attraktiven Konditionen sowie die
100-Prozent Baufinanzierung. Von den Vorteilen des Bezügekontos können Beamte, Beamtenanwärter, Ruhestandsbeamte und Tarifkräfte sowie Auszubildende im öffentlichen Dienst profitieren. Neugierig? Hier erfahren Sie mehr:
www.der-oeffentliche-sektor.de
Vorschriften zum Beamtenrecht und zur Besoldung der Freien- und Hansestadt Hamburg
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Beamtenrecht
Beamtengesetz von Hamburg
Besoldung
Hamburgisches Besoldungsgesetz (HbgBesG)
Landesbesoldungsordnung A
Hamburgisches Anpassungsgesetz - 2. BesVNG (HmbAnpG - 2. BesNVG)
Hamburgisches Professorenbesoldungsreformgesetz
Hamburgisches Gesetz über ein Besoldungsmoratorium 2003/2004
Hamburgisches Sonderzahlungsgesetz |
Verordnung zur Abgeltung der Bürokosten der Gerichtsvollzieher
Verordnung über die Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten
Hochschul-Leistungsbezügeverordnung (HmbHLeistBVO)
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