Besoldung Hamburg
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Besoldungsrechtliche Vorschriften in Hamburg

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NEU: Konto für Beamte und den öffentlichen Dienst

Die BBBank - Die Bank für Beamte und den öffentlichen Dienst hat ein sogenanntes Bezügekonto mit kostenfreier Kontoführung eingeführt. 

Das Bezügekonto für den öffentlichen Dienst hat mehrere Leistungsvorteile: Kostenfreie Kontoführung, Kostenfreie BankCard, ein DispoAbrufkredit bis zum 6-fachen der Monatsbezüge zu attraktiven Konditionen sowie die 100-Prozent Baufinanzierung. Von den Vorteilen des Bezügekontos können Beamte, Beamtenanwärter, Ruhestandsbeamte und Tarifkräfte sowie Auszubildende im öffentlichen Dienst profitieren. Neugierig? Hier erfahren Sie mehr: www.der-oeffentliche-sektor.de


Vorschriften zum Beamtenrecht und zur Besoldung der Freien- und Hansestadt Hamburg  

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Beamtenrecht

Beamtengesetz von Hamburg

Besoldung

Hamburgisches Besoldungsgesetz (HbgBesG)

Landesbesoldungsordnung A

Hamburgisches Anpassungsgesetz
 - 2. BesVNG (HmbAnpG  - 2. BesNVG)

Hamburgisches
Professorenbesoldungsreformgesetz

Hamburgisches Gesetz über ein
Besoldungsmoratorium 2003/2004

Hamburgisches Sonderzahlungsgesetz

Verordnung zur Abgeltung der Bürokosten
der Gerichtsvollzieher

Verordnung über die Anrechnung von
Sachbezügen auf die Besoldung der
Beamtinnen und Beamten

Hochschul-Leistungsbezügeverordnung
(HmbHLeistBVO)

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