Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte der Freien- und Hansestadt Hamburg ab 01.01.2020

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Hamburg 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte
sowie Anwärter/innen, Richter/innen, Professorinnen/Professoren

 

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlage ist eine Neuregelung des Hamburgischen Besoldungsgesetzes (Hamb-BesG). Hamburg hat ein Besoldungsgesetz verabschiedet und das Grundgehalt neu geregelt (nur 7 Stufen, Aufstieg in den Stufen erfolgt nach dienstlicher Erfahrung und unabhängig vom Lebens- oder Dienstalter). Der Einstieg erfolgt grundsätzlich in der ersten Stufe (unabhängig vom Alter, 28 Jahre Durchlauf).

Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte

Die meisten Länder haben sich am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung ihrer Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Die Besoldung für Beamte in der Freien und Hansestadt Hamburg wird zum 01.01.2020 um 3,2 Prozent angepasst.

Die aktuellen Tabellen finden Sie hier auf dieser Seite.

Mehr Informationen unter www.besoldung-hamburg.de  

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2020
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2020
(Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Allg. Stellenzulage (§ 48 Abs. 1) – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro) 

Mehr Informationen zur Besoldung in der Freien- und Hansestadt Hammburg finden Sie unter www.besoldung-hamburg.de 


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Red 20231113

 

 

 

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