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Hamburg führt eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungssanitäter ein

(bfi/bsg) Die Qualität der Ausbildung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern in Hamburg wird weiter verbessert. Dazu hat der Senat am heutigen Dienstag einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem das Hamburgische Rettungsdienstgesetz geändert werden soll. In der Folge ist beabsichtigt, noch in diesem Jahr eine „Hamburgische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungssanitäter" einzuführen.

Mit dieser Verordnung werden dann insbesondere die Ausbildungsdauer und Ausbildungsinhalte, Prüfungsabläufe, die persönlichen Zulassungsvoraussetzungen sowie die Anforderungen an die Eignung und Qualität der Ausbildungsstätten einschließlich Ausbilder verbindlich und einheitlich geregelt. Ziel der Änderungen ist es auch, angehende Rettungssanitäter besser vor unseriösen Ausbildungsstätten zu schützen. Hintergrund: Eine zwischenzeitlich nicht mehr existierende Firma in Hamburg war in den vergangenen Jahren mehrfach negativ in Bezug auf Qualität der Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitätern aufgefallen.

Um diesen für den Rettungsdienst in Hamburg wichtigen Bereich zu schützen, ist jetzt die erste Hürde genommen worden. Vorrausetzung für den Erlass der geplanten „Rettungssanitäterprüfungsverordnung" ist die Schaffung der rechtlichen Grundlage im „Hamburgischen Rettungsdienstgesetz".

Die in Hamburg im Rettungsdienst tätigen Verbände und Organisationen haben nun die Gelegenheit zu dem ersten Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen. Für den Herbst 2007 ist dann der Erlass der Verordnung geplant, so dass die neuen Regelungen zum 1. Januar 2008 in Kraft treten können.

Rückfragen an:
Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz
Pressesprecher Gesundheit und Verbraucherschutz
Hartmut Stienen
Tel: (040) 428 63 - 3478
E-Mail: hartmut.stienen@bsg.hamburg.de
 
Behörde für Inneres
Pressesprecher der Innenbehörde
Marco Haase
Tel: (040) 4 28 39-26 78
Fax: (040) 4 28 39-27 97
E-Mail: marco.haase@bfi-a.hamburg.de
 
Mehr Informationen finden Sie auf der Website der "Behörde für Inneres" unter

http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/start.html 


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