Besoldung Hamburg
Beamten-Magazin
Informationen für Beamte im Doppelpack: zum Komplettpreis von 19,50 Euro erhalten Sie 1 x monatlich das Magzin und 1 x jährlich das Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte".
>>> hier bestellen

Hamburgisches Beamtengesetz: § ..9

Taschenbuch für Beamtinnen und Beamte:

Sie interessieren sich für das Beamtenrecht und möchten auch bei Besoldung, Beamtenversorgung und Beihilfe auf dem Laufenden bleiben? In Zusammenarbeit mit dem INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst können Sie hier das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" für nur 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versand bestellen. Im Jahres-ABO zahlen Sie sogar nur 5,00 Euro. Zur Bestellung 


NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Sachbearbeiter in Verwaltungen und Personalräte



Zur Übersicht des Hamburgischen Beamtengesetzes 

§ 9 

(1) 1Beamter auf Lebenszeit darf nur werden, wer
1.die in § 6 bezeichneten Voraussetzungen erfüllt,
2.das siebenundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat,
3.sich
a)als Laufbahnbewerber (§ 6 Absatz 1 Nummer 4) nach Ableistung des vorgeschriebenen oder üblichen Vorbereitungsdienstes und Bestehen der vorgeschriebenen oder üblichen Prüfungen oder
b)als anderer Bewerber (§ 6 Absatz 4) in einer Probezeit bewährt hat.
2Die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit setzt voraus, dass dem Beamten ein Amt verliehen ist oder wird.
(2) 1Ein Beamtenverhältnis auf Probe ist spätestens nach fünf Jahren in ein solches auf Lebenszeit umzuwandeln, wenn der Beamte die beamtenrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt. 2Die Frist verlängert sich um die Zeit einer Beurlaubung ohne Bezüge.


mehr zu: Hamburgisches Beamtengesetz
  Startseite | www.besoldung-hamburg.de | Impressum   © 2012 Sandra Tillmann