Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte in Baden-Württemberg ab 01.12.2022

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Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte des Landes Baden-Württemberg

Die Regelungen zum Familienzuschlag sind in Bund und Ländern unterschiedlich. Für Baden-Württemberg gelten folgende Beträge:

Familienzuschlag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Berechtigt... Monatsbetrag in Euro
 Ehebezogener Teil des Familienzuschlags 158,80
Kinderbezogener Teil des Familienzuschlags  
- für das erste und zweite Kind jeweils 138,84
- für das dritte und jedes weitere Kind jeweils 750,44
 Anrechnungsbetrag nach & 40 Satz 3 72,53


Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind
- in den Besoldungsgruppen A 7 bis A 10 um        50,00
- in den Besoldungsgruppen A 11 bis A 13 um      25,00

Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind abhängig von der Besoldungsgruppe und der Stufe des Grundgehalts nach Maßgabe nachstehender Tabelle (Monatsbeträge in Euro).


 

Ab hier die alten Tabellenwerte

 

Familienzuschlag ab 01.01.2021

Monatsbeträge in Euro

Ehebezogener Teil des Familienzuschlags 

154,47

Kinderbezogener Teil des Familienzuschlags

- für das erste und zweite Kind

- für das dritte und jedes weitere Kind

 

135,06

407,78

Anrechnungsbetrag nach § 40 Satz 3

 70,55

 


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Red 20220412

 


 

Ab hier die Beträge der Vorjahre

 

 

Familienzuschlag ab 01.07.2018

Monatsbeträge in Euro

Ehebezogener Teil des Familienzuschlags 

143,04

Kinderbezogener Teil des Familienzuschlags

- für das erste und zweite Kind

- für das dritte und jedes weitere Kind

 

125,07

377,60

Anrechnungsbetrag nach § 40 Satz 3

 65,33

 


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